Mit dem Taxi ins Hotel

Nun gilt im Pauschal-Reiserecht ja der Grundsatz, dass man dem Veranstalter immer die Möglichkeit der Nachbesserung einräumen muss. So muss ein Hotelzimmer, das nicht der Beschreibung entspricht, zunächst bei der Reiseleitung reklamiert werden. Eigeninitiative ist erst dann anzuraten, wenn das erfolglos bleibt.

Aber auch hier gibt es Ausnahmen, wie aus einem Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg unter dem Aktenzeichen 233 C 165/10 hervorgeht. HIER der zugehörige Artikel bei Focus.

Im vorliegenden Fall war die Klägerin nach ihrem Flug um 6.40 Uhr in Dubai angekommen. Von dem gebuchten Transfer zum Hotel keine Spur. Da es weder einen Ansprechpartner des Veranstalters gab noch der Veranstalter in Deutschland zu dieser Zeit erreichbar gewesen wäre, nahm sie sich kurzerhand ein Taxi und ließ sich für umgerechnet 55 Euro zum Hotel chauffieren.

Diesen Betrag stellte sie dem Veranstalter in Rechnung. Der wollte aber nicht zahlen, worauf es zum Prozess kam. Diesen hätte sich der Veranstalter aber sparen können, denn nun muss er trotzdem zahlen.

Mir ist es vor ein paar Jahren mal ähnlich ergangen. Ich kam am Flughafen an, vom Transfer war weit und breit keine Spur. Es gab aber eine Ansprechpartnerin des Veranstalters, der ich sogleich meinen Fall schilderte. Sie sagte, das sei wohl ein Fehler in der Planung. Aber es sei kein Problem. Ich solle mir doch einfach ein Taxi nehmen und den Betrag dem Veranstalter in Rechnung stellen. Gesagt, getan – die Rechnung wurde dann auch prompt bezahlt. Kommentar überflüssig.

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