Wenn der Koffer zu spät kommt

Ein neues Urteil zum Thema Reiserecht gibt es vom Amtsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 29 C 2518/12.

Demnach hatten die Kläger einen Flug über Mailand nach Bari gebucht. Aufgrund eines Streiks am Mailänder Flughafen verpassten sie den Anschlussflug und erreichten Bari mit einem Ersatzflug. Leider fehlten die Koffer. Diese trafen zwei bzw. fünf Tage später ein, weswegen verschiedene Kleidungsstücke als Ersatz angeschafft wurden. Hierfür verlangten die Kläger einen Betrag in Höhe von 852,56 Euro von der Fluggesellschaft.

In großen Teilen gab ihnen der Richter hier Recht. Eine Grundausstattung sei hier sicher angemessen. Ein Anspruch auf weitere Gegenstände wie Abendschuhe oder eine Strandtasche bestehe aber nicht. Das ist im allgemeinen Fall so auch sicher nachvollziehbar.

Aber: Wie sieht die Sache denn aus, wenn ich eine Trekkingreise gebucht habe, und Wanderschuhe und Schlafsack kommen nicht an? Dann brauche ich mit einer “Grundausstattung” ja gar nicht erst loszuziehen.

Oder wenn der Hotelaufenthalt über Weihnachten und/oder Silvester liegt, ist ja oft eine Festveranstaltung inbegriffen. Soll man da etwa in Badeschlappen erscheinen, weil die Abendgarderobe nicht zur Grundausstattung gehört?

Bleibt zu hoffen, dass der Richter dies im Einzelfall berücksichtigt oder – noch besser – die Fluggesellschaft ein Einsehen hat.

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