Archiv für Februar 2014

Die Flughäfen dieser Welt (Teil 2)

Donnerstag, 20. Februar 2014

Ich möchte hier ein weiteres Mal von den Flughäfen dieser Welt berichten. Einen ersten Teil gab es bereits. Nun die Fortsetzung.

Da beginne ich gleich mal mit dem Flughafen Dresden. Nicht dass der besonders spektakulär wäre. Nein, aber mein Aufenthalt war trotzdem außergewöhnlich lang. Grund war ein Unwetter, das mehrere Stunden über Frankfurt, meinem Zielflughafen, getobt hatte. In diesem Zeitraum konnte keine einzige Maschine starten oder landen. Das heißt, es gab jetzt auch einen entsprechend großen Rückstand.

Zwei Dinge lernte ich an diesem Tag. Zum einen, dass bei innerdeutschen Flügen grundsätzlich kein Essen mitgeführt wird und die Fluggesellschaft uns daher nicht verpflegen konnte. Zum Glück waren Getränke aber sehr wohl vorhanden, und daher musste der Kalorienbedarf eben in flüssiger Form gedeckt werden.

Der zweite Punkt war der, dass innerdeutsche Flüge erst dann starten dürfen, wenn ein Zeitfenster für die Landung bereits freigegeben wurde. Das hieß natürlich im Umkehrschluss, dass internationale Flüge durchaus schon mal starten können und dann bei der Landung natürlich bevorzugt werden, denn sie können ja nicht in der Luft parken. Der langen Rede kurzer Sinn: Unser Flug lag in der Priorität ziemlich hinten, und die Wartezeit bis zum Start betrug am Ende fast sechs Stunden.

Berichten möchte ich auch von einem Flug nach Djerba, wo es zu einer Zwischenlandung in Tunis kam. Das war wohl geplant, wir hatten nur vorher nicht auf das Ticket geschaut. Wir mussten das Flugzeug wechseln, wurden mit dem Bus hingefahren und standen… vor einer Propellermaschine! Damit hatten wir natürlich nicht gerechnet und stiegen daher mit einer Mischung aus Neugier und Unsicherheit ein.

Aber, um es kurz zu machen, so schlimm war es gar nicht. Die Propeller entwickelten einen unerwartet hohen Schub beim Start, die Geräusche waren völlig andere als bei einer Düsenmaschine. Aber ansonsten ein absolut ruhiger Flug. Ein Erlebnis!

Wer auch immer nach Djerba oder anderswo hin möchte, findet hier Preise für Pauschalreisen Europa.

Propellermaschine
So sah unsere Propellermaschine aus.

Und noch einen Flughafen möchte ich nennen, und zwar den von der kanarischen Insel Lanzarote. Der liegt direkt am Meer und eignet sich besonders gut für das sog. “Plane Spotting”, d.h. das Beobachten von Flugzeugen. Die kommen nämlich meist über das Meer an, und wenn man in direkter Linie mit der Landebahn steht, direkt auf einen zu. Ein mulmiges Gefühl, wenn die Maschinen immer näher kommen. Aber es macht Spaß, und es steht immer eine Anzahl von Leuten da, die die Flugzeuge beobachten.

Plane Spotting auf Lanzarote
Plane Spotting auf Lanzarote

Auch die Kinder werden älter

Dienstag, 18. Februar 2014

In Mathe sind ja angeblich alle schlecht. Aber wer es mit den Zahlen nicht so genau nimmt, könnte ab und zu auch mal Schwierigkeiten bekommen. Mit den Zahlen ist hier das Alter der mitreisenden Kinder gemeint, und hier sollte man schon genau sein. Nicht beherzigt hat dies ein Ehepaar, das aufgrund eines Urteils des Landgerichts Dortmund über 17 000 Euro nachzahlen musste. Und das vollkommen zurecht. Der Fall liegt bereits ein paar Jahre zurück, ist aber trotzdem wert, betrachtet zu werden. Aktenzeichen ist 3 O 172/08.

Beklagt war hier besagtes Ehepaar, das über mehrere Jahre und insgesamt 15 Reise-Buchungen das Alter der mitreisenden Kinder falsch angegeben hatte. Und nicht nur ein bisschen, sondern im letzten Fall wurde aus dem 19-jährigen Sohn ein 6-Jähriger und aus dessen 18-jähriger Freundin eine 5-Jährige. Als die Mutter dann mit dem dritten Kind (8 Jahre, lt. Buchung ebenfalls 5!) zum Arzt musste, wollte sich die angestellte Betreuerin um die beiden anderen vermeintlich kleinen Kinder kümmern. Eigentlich eine nette Geste des Hotels, aber nun flog der ganze Schwindel auf.

Fällig wurden aufgrund des Urteils für alle diese Buchungen die jeweilige Differenz zu dem Preis, der bei korrekter Altersangabe fällig gewesen wäre, weiterhin Zinsen und Gerichtskosten. In Summe also, wie erwähnt, mehr als 17 000 Euro. Ein völlig korrektes Urteil, hier gibt es nichts zu diskutieren.