Archiv für Oktober 2014

Flug verpasst nach Zugverspätung

Mittwoch, 8. Oktober 2014

Gerade haben die Lokführer der Deutschen Bahn gestreikt, bis sich die Lage wieder normalisiert, können ein paar Stunden vergehen. Dies ist natürlich auch ein Reisethema, da in vielen pauschalen Reisebuchungen mittlerweile die Bahnanreise enthalten ist. Es stellt sich nur die Frage: Wer haftet, wenn aufgrund einer Zugverspätung der Flug verpasst wird?

Dabei ist die Lage eindeutig. Seit dem Jahr 1938 gibt es einen Haftungsausschluss für Verspätungsschäden im nationalen Personenverkehr. Dieser wurde zwischenzeitlich durch Urteile bestätigt, z.B. vom Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-1 S 131/03). Hier ging es nicht einmal um einen Streik, sondern um die Umleitung des Zuges aufgrund eines Personenschadens und resultierender zweistündiger Verspätung.

Ein Streik wird darüber hinaus als höhere Gewalt gewertet, woraus sich schon allein ergibt, dass ein Schadensersatz ausgeschlossen ist. Dies hatte ich HIER bereits ausgeführt.

So bleibt einem nur übrig, entweder genügend Puffer einzuplanen oder ein alternatives Verkehrsmittel auszusuchen. Am besten beides, denn während eines Bahnstreiks sind erfahrungsgemäß die Autobahnen immer deutlich voller als sonst.

Und wenn der Fall trotz aller Sorgfalt einmal eintreten sollte: Einfach das beste daraus machen, die Fluggesellschaft wird sicher bei der Beschaffung eines Ersatzfluges behilflich sein. Und die verbleibenden Urlaubstage genießen!