Was bedeutet AI? Ganz einfach: All Inclusive. Eine heutzutage sehr beliebte Pauschal-Reiseform. Und dass All Inclusive wirklich All Inclusive bleibt, das stellte dieser Tage das Amtsgericht Charlottenburg klar (Aktenzeichen 233 C 165/10).
Bei Spiegel Online wird HIER ein Fall beschrieben, bei dem die jetzige Klägerin einen All-Inclusive-Urlaub in den Vereinigten Emiraten gebucht hatte und trotzdem an den ersten vier Tagem die Getränke selbst bezahlen musste.
Daraufhin zog sie vor Gericht und bekam in dieser Sache auch Recht. Das ist absolut nachvollziehbar. Allerdings hatte sie auch Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangt. Diesen gewährte ihr das Gericht aber nicht. Ein Schaden ist hier wohl auch nicht entstanden, die Entscheidung daher im vollen Umfang korrekt.
Meine Meinung: Der Markt ist hier schon unübersichtlich genug, was die Begrifflichkeiten angeht: Da wird nicht nur All Inclusive angeboten, sondern auch All Inclusive Light, All Inclusive Plus oder Ultra All Inclusive. Beim Lesen solcher Begriffe sollte man als Interessent auf jeden Fall hellhörig werden und die Bedingungen genauestens studieren. Mahlzeiten und Getränke sollten aber auf jeden Fall zu den eingeschlossenen Leistungen gehören, sonst würde der Begriff All Inclusive ad absurdum geführt.