Auch die Kinder werden älter

In Mathe sind ja angeblich alle schlecht. Aber wer es mit den Zahlen nicht so genau nimmt, könnte ab und zu auch mal Schwierigkeiten bekommen. Mit den Zahlen ist hier das Alter der mitreisenden Kinder gemeint, und hier sollte man schon genau sein. Nicht beherzigt hat dies ein Ehepaar, das aufgrund eines Urteils des Landgerichts Dortmund über 17 000 Euro nachzahlen musste. Und das vollkommen zurecht. Der Fall liegt bereits ein paar Jahre zurück, ist aber trotzdem wert, betrachtet zu werden. Aktenzeichen ist 3 O 172/08.

Beklagt war hier besagtes Ehepaar, das über mehrere Jahre und insgesamt 15 Reise-Buchungen das Alter der mitreisenden Kinder falsch angegeben hatte. Und nicht nur ein bisschen, sondern im letzten Fall wurde aus dem 19-jährigen Sohn ein 6-Jähriger und aus dessen 18-jähriger Freundin eine 5-Jährige. Als die Mutter dann mit dem dritten Kind (8 Jahre, lt. Buchung ebenfalls 5!) zum Arzt musste, wollte sich die angestellte Betreuerin um die beiden anderen vermeintlich kleinen Kinder kümmern. Eigentlich eine nette Geste des Hotels, aber nun flog der ganze Schwindel auf.

Fällig wurden aufgrund des Urteils für alle diese Buchungen die jeweilige Differenz zu dem Preis, der bei korrekter Altersangabe fällig gewesen wäre, weiterhin Zinsen und Gerichtskosten. In Summe also, wie erwähnt, mehr als 17 000 Euro. Ein völlig korrektes Urteil, hier gibt es nichts zu diskutieren.

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