Kein Schadensersatz im Fall von höherer Gewalt

Ein interessanter Artikel ist bei Spiegel Online erschienen:

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Aus Anlass der Waldbrände auf den Kanaren stellte sich die Frage, wie sich Evakuierungen, Umbuchungen, Reiseabbrüche etc. juristisch auswirken.

Der Tenor: Der Reiseveranstalter kann bzw. muss die Urlauber in anderen Hotels unterbringen als gebucht. Die Urlauber haben das zu akzeptieren, da es sich um höhere Gewalt handelt. Es steht ihnen kein Schadensersatz zu, höchstens dann, wenn sich der Veranstalter nicht ausreichend um sie gekümmert hat.

Sollte es vor Gericht gehen, wird es so oder so meist auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen. Interessant auch der genannte Fall: Gebucht ein Tauchurlaub am Strand, nun wegen höherer Gewalt in einem Hotel in den Bergen untergebracht (da ist Tauchen ja nicht mehr möglich). Da ist sich der Spiegel-Autor sicher, dass der Urlauber das nicht akzeptieren müsse. Diese Ansicht ist allerdings zu bezweifeln, wenn es eine Unterkunft am Strand eben nicht mehr gibt.

Er hat sicher recht, dass die großen Veranstalter im allgemeinen Kulanz zeigen, wenn es um Umbuchungen, Stornierungen, etc. geht. Sie wollen ihre Kunden ja behalten. Im Zweifel also einfach nachfragen.

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