Kein Geld zurück nach Papst-Rücktritt

Durch die überraschende Ankündigung von Papst Benedikt XVI., Ende Februar 2013 zurückzutreten, ergeben sich auch einige reiserechtliche Fragen. Denn es gibt ja ein großes Angebot an Reisen nach Rom, die auch eine Papstaudienz enthalten. Diese kann bei einigen bereits fest gebuchten Reisen nun nicht stattfinden. Diesem Thema hat Spiegel Online HIER einen Artikel gewidmet, basierend auf Informationen von dpa.

Nun ist eine Papstaudienz, bei der man den Papst tatsächlich zu Gesicht bekommt, normalerweise keine zugesicherte Eigenschaft der Reise, daher kann sich der Reisende auch nicht darauf berufen, um Geld zurückzufordern. Das verhält sich ähnlich wie bei einer Bergsteigerreise, bei der kein Veranstalter der Welt eine Garantie auf das Erreichen des Gipfels gibt. So auch hier.

D.h. die gebuchte Reise wird wie geplant stattfinden. Statt der Papstaudienz wird vermutlich ein Ersatzprogramm angeboten werden. Und es kann ja durchaus seinen Reiz haben, während des Konklaves, der Wahl des Nachfolgers, auf dem Petersplatz anwesend zu sein, um zu sehen wie weißer Rauch aus dem Schornstein der sixtinischen Kapelle aufsteigt und der Nachfolger sich zum ersten Mal den Gläubigen präsentiert.

Ich kann mich jedenfalls noch sehr gut an das letzte Konklave erinnern, als der Petersplatz regelmäßig voll war. Diejenigen, die tatsächlich den weißen Rauch und die erste Ansprache von Benedikt XVI. miterleben durften, werden das sicher ihr ganzes Leben nicht mehr vergessen.

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