Sieben Tage haben sieben Nächte

Da ist mir vor kurzem noch eine dpa-Meldung vom Februar in die Hände gefallen. Demnach sollen Reisen, die bislang als Acht-Tage-Reisen bezeichnet, aber nur sieben Nächte enthalten haben, in Zukunft als Sieben-Nächte-Reise bezeichnet werden. Leider geht aus der Meldung nicht hervor, ob dies aufgrund einer freiwilligen Selbstverpflichtung oder einer Gesetzesänderung beruht.

Wer manchmal die Reisekataloge sorgfältig studiert hat, dem dürfte dieser Umstand ja schon aufgefallen sein. Wer hingegen nicht so genau hingeschaut hat, dürfte eher verwirrt worden sein. Denn oftmals wurden selbst bei Reisen, die am Anreisetag abends losgingen und am Abreisetag früh endeten, diese beiden Tage voll mitberechnet. Das ist daher ein richtiger Schritt in die richtige Richtung.

Ein besonders krasser Fall war mir mal bei einer Australien-Reise aufgefallen, wo die Flugverbindung jahrelang um 23.55 Uhr in Frankfurt losging. Da wurden diese fünf Minuten nämlich als voller Tag mitgezählt, und so richtig ging die Reise erst am dritten Tag nach Ankunft in Sydney los. Ob der Veranstalter solche im Flug verbrachte Nächte nun mitzählen muss, bleibt unklar. Vermutlich wird er dies tun. Immerhin muss der Arbeitnehmer ja auch die Anzahl der Urlaubstage kennen, die er beantragen muss. Für die reine Reisedauer vor Ort sieht man sich aber besser die Zahl der Hotelübernachtungen an, die meist ebenfalls angegeben wird.

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