Archiv für Mai 2015

Geld zurück bei Reisemängeln?

Mittwoch, 13. Mai 2015

Gerade ist HIER ein Artikel bei Spiegel Online erschienen, bei dem es um Reisepreis-Rückzahlungen aufgrund von Reisemängeln geht. Bislang kannte man die sog. Frankfurter Tabelle, die Mitte der achtziger Jahre vom Landgericht Frankfurt am Main erstellt wurde und den Gerichten einen Anhaltspunkt bei ihren Entscheidungen geben sollte.

Da ging es um Fragen wie: Wieviel Geld kann ich vom Reiseveranstalter zurückfordern, wenn der Pool verdreckt, das Zimmer zu klein ist oder das Essen nicht schmeckt, obwohl das im Reiseprospekt anders beschrieben war.

Mittlerweile gibt es dem Artikel zufolge auch andere Quellen, die unter Umständen genauer, aber auf jeden Fall aktueller sind:

Die Kemptener Tabelle von Prof. Ernst Führich listet in einheitlicher Form Urteile aus dem ganzen Bundesgebiet auf. Seine Internetseite ist aber auch sonst eine gute Quelle für Infos zum Thema Reiserecht.

Dann gibt es die ebenfalls frei zugängliche ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln, die ähnlich aufgebaut ist.

Schließlich zu erwähnen ist die Würzburger Tabelle zum Reiserecht bei Kreuzfahrten, bei der es also nur um Fälle im Zusammenhang mit Kreuzfahrten geht.

Insgesamt erhält man hier also einen guten Überblick über das Thema. Allerdings sollte man nie vergessen, dass jeder Fall ein Einzelfall ist und aus den erwähnten Tabellen kein Anspruch erwächst. Der nächste Richter könnte anders entscheiden!

Und im Vordergrund sollte immer stehen, die schönsten Wochen des Jahres genießen, statt sich immerfort auf die Suche nach Mängeln zu begeben, die man eventuell einklagen könnte. Denn dann bleibt die Erholung garantiert auf der Strecke!