Archiv für August 2012

Die richtigen Versicherungen für Ihre Reise

Freitag, 24. August 2012

Die Vorbereitung auf eine Reise beginnt bei den meisten mit der Recherche über das richtige Urlaubsziel, setzt sich fort mit der Buchung im Reisebüro oder Internet und endet schließlich mit dem Packen und dem Zuschließen der Haustür. Ein wichtiges Thema, mit dem sich viele nur am Rande beschäftigen, ist der Abschluss der richtigen Reiseversicherungen. Hier habe ich mal zusammengestellt, worauf man da achten sollte.

Am bekanntesten ist noch die Reiserücktrittsversicherung. Sie deckt die Stornokosten ab, die vom Veranstalter verlangt werden, wenn die Reise nicht angetreten werden kann. Aber Vorsicht: Der Versicherer leistet nur bei Rücktritt aus versichertem Grund. Und das ist manchmal nur bei Tod oder schwerer Krankheit der Mitreisenden oder naher Verwandter der Fall. Wichtig ist auch, die Reise unverzüglich beim Veranstalter abzusagen, wenn der Rücktrittsgrund eingetreten ist.

Ist die Reise erstmal angetreten, ist die Reiserücktrittsversicherung nicht mehr zuständig, und bei vielen tut sich eine Lücke auf. Denn an eine Reiseabbruchversicherung denken viele gar nicht. Sie deckt den Wert der bei einem Abbruch nicht in Anspruch genommenen Leistungen sowie zusätzlich entstehende Kosten (etwa durch frühzeitige Rückreise) ab.

Ganz wichtig ist die Auslandskrankenversicherung. Innerhalb der EU besteht zwar Anspruch auf Behandlung, dennoch sollte man sich erkundigen, ob die gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen im Gastland identisch mit unseren sind. Geradezu unerlässlich ist die Auslandskrankenversicherung aber außerhalb der EU. Ohne eine solche müsste man die gesamten Behandlungskosten selbst tragen, und die können schnell in die Tausende gehen.

Die Reisegepäckversicherung ist u.U. verzichtbar, wenn man keine teure Kleidung, Schmuck, etc. mitnimmt. Das ist aber nicht immer möglich, so etwa auf mancher Kreuzfahrt oder im 5-Sterne-Hotel. Vorsicht: Fahrlässiges Verhalten entbindet den Versicherer von der Leistungspflicht. Ein auch nur kurz unbeaufsichtigter Koffer wird nicht ersetzt, ebenso Wertgegenstände aus dem Hotelzimmer. Die gehören nämlich in den Tresor.

Dann gibt es noch die Unfallversicherung. Sie deckt die durch einen Unfall entstehenden Kosten ab. Hier ist zu prüfen, ob man ähnliche Leistungen nicht durch einen eventuellen Auslandsschutzbrief des Automobilclubs erhalten würde.

Bei allen Versicherungen ist es wichtig, die Versicherungsbedingungen gründlich durchzulesen, um im Fall der Fälle unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Auch kann man oft zwischen Tarifen mit und ohne Selbstbeteiligung wählen. Hier ist zu prüfen, ob sich die oft geringe Ersparnis lohnt, die der Tarif mit Selbstbeteiligung weniger kostet.

Wenn man mehrmals pro Jahr verreist, kann eine Jahresversicherung günstiger sein. Sondertarife gibt es auch für Familien. Ein Paket mit mehreren Versicherungen ist oft günstiger als die einzelnen Versicherungen, auch dies sollte man prüfen.

Bisher nicht erwähnt habe ich die Insolvenzschutzversicherung für Pauschalreisen. Aber die schließt ja auch der Veranstalter ab und sendet Ihnen den sog. Sicherungsschein mit der Buchungsbestätigung zu. Solange Sie diesen Sicherungsschein nicht erhalten haben, darf er von Ihnen kein Geld verlangen, auch keine Anzahlung.

Vorsicht: Auch hier gibt es eine Lücke. Denn die Versicherung betrifft nur den Fall der Insolvenz des Veranstalters. Zahlen Sie aber an ein Reisebüro, damit dieses Ihr Geld an den Veranstalter weiterleitet, gehen Sie im Fall der Insolvenz des Reisebüros leer aus, wenn die Weiterleitung noch nicht stattgefunden hat. Daher immer besser direkt an den Veranstalter zahlen!

Flugpassagierin verschläft Landung und fliegt zurück

Donnerstag, 23. August 2012

Ein erstaunlicher Vorgang wurde gerade HIER gemeldet.

Eine aus Pakistan stammende Passagierin war von Lahore nach Paris geflogen und hatte die Landung dort schlicht verschlafen. Nicht nur das: Sie wachte erst auf, als die Maschine wieder auf dem Rückweg war. Da war es aber schon zu spät, und sie konnte erst wieder in Lahore aussteigen, wo sie viele Stunden zuvor gestartet war. Kaum zu glauben, aber wahr.

Mit einer anderen Fluggesellschaft konnte die Passagierin das anvisierte Ziel Paris doch noch erreichen. Aber nun soll noch untersucht werden, wer für die Zusatzkosten aufzukommen hat: Die Passagierin oder die Firma, deren Personal die Maschine während des Aufenthalts in Paris gereinigt hatte.

Aber mal ehrlich: Wie schlampig muss dieses Bodenpersonal denn gearbeitet haben, dass ein schlafender Mensch übersehen werden konnte? Wenn die Passagierin die Kosten zu tragen hätte, wäre das meiner Meinung nach ein Skandal!

Der große Wackelstein im Bayerischen Wald

Donnerstag, 23. August 2012

Da fährt oder fliegt man Tausende von Kilometern durch die ganze Welt, um spektakuläre Landschaften oder Naturphänomene zu sehen. Und gleichzeitig ist einem gar nicht bewusst, was es im eigenen Land so gibt.

Ein Naturphänomen, das man unbedingt mal besuchen sollte, wenn man in der Gegend ist, ist der große Wackelstein im Bayerischen Wald. Er befindet sich nördlich des Ortes Entschenreuth (Ortsteil von Saldenburg), aufgrund einiger Hinweisschilder kann man ihn auch als Ortsfremder finden. Eine gute Karte der Gegend ist aber von Vorteil, und vom Parkplatz am Waldrand muss man noch einige hundert Meter laufen.

Alternativ kann man auch im Ort Entschenreuth parken (in der Straße Zum Wackelstein, wo sonst?) und den 4 km langen Wackelstein-Steig bezwingen, dann kommt man auf jeden Fall vorbei.

Ein Wackelstein ist ein Felsen, der meist auf wiederum felsigen Untergrund aufliegt und den man mit verhältnismäßig geringer menschlicher Kraft zum Wackeln oder Schaukeln bringen kann. Das ist bei diesem Exemplar bemerkenswert, wiegt er immerhin geschätzte 50 Tonnen.

HIER befindet sich auf der Internetseite der Gemeinde Saldenburg übrigens eine Beschreibung des Wackelstein-Steigs.

Der große Wackelstein
Der große Wackelstein

Kein Schadensersatz im Fall von höherer Gewalt

Samstag, 18. August 2012

Ein interessanter Artikel ist bei Spiegel Online erschienen:

LINK

Aus Anlass der Waldbrände auf den Kanaren stellte sich die Frage, wie sich Evakuierungen, Umbuchungen, Reiseabbrüche etc. juristisch auswirken.

Der Tenor: Der Reiseveranstalter kann bzw. muss die Urlauber in anderen Hotels unterbringen als gebucht. Die Urlauber haben das zu akzeptieren, da es sich um höhere Gewalt handelt. Es steht ihnen kein Schadensersatz zu, höchstens dann, wenn sich der Veranstalter nicht ausreichend um sie gekümmert hat.

Sollte es vor Gericht gehen, wird es so oder so meist auf eine Einzelfallentscheidung hinauslaufen. Interessant auch der genannte Fall: Gebucht ein Tauchurlaub am Strand, nun wegen höherer Gewalt in einem Hotel in den Bergen untergebracht (da ist Tauchen ja nicht mehr möglich). Da ist sich der Spiegel-Autor sicher, dass der Urlauber das nicht akzeptieren müsse. Diese Ansicht ist allerdings zu bezweifeln, wenn es eine Unterkunft am Strand eben nicht mehr gibt.

Er hat sicher recht, dass die großen Veranstalter im allgemeinen Kulanz zeigen, wenn es um Umbuchungen, Stornierungen, etc. geht. Sie wollen ihre Kunden ja behalten. Im Zweifel also einfach nachfragen.

Stonehenge mit dem Audio Guide

Mittwoch, 15. August 2012

Stonehenge ist das bekannteste steinzeitliche Bauwerk in Großbritannien, vielleicht sogar auf der ganzen Welt. So braucht man nicht viel darüber zu schreiben. Falls doch jemand Zweifel haben sollte, gibt es immer noch alles Wissenswerte bei Wikipedia zu lesen: Stonehenge

Ich möchte hier nur auf ein kleines Detail hinweisen, das für einige ein alter Hut sein mag, für uns aber im Nachhinein recht positiv war. Und zwar ist im (zugegebenermaßen happigen) Eintrittspreis das Ausleihen eines Audio Guides enthalten. Da wir mit Kindern unterwegs waren (9 und 5 Jahre), haben die auch je einen bekommen, und zwar in deutscher Sprache. Auf dem Gelände waren dann verschiedene Schilder mit Nummern verteilt, und man musste nur die jeweilige Nummer drücken und konnte sich den zugehörigen Text anhören.

Man mag es nun glauben oder nicht, die Kinder haben sich alle Texte wirklich angehört und uns hinterher sogar Fragen dazu gestellt. So waren sie sinnvoll beschäftigt, und wir konnten uns auch dem eigentlichen Zweck des Ausflugs widmen. Ohne Audio Guide wäre sicher nach spätestens 10 Minuten die Frage gekommen, was wir denn hier sollen.

Stonehenge ist sicher nicht der einzige Ort mit Audio Guides. Ich plädiere aber dafür, dass so etwas überall eingeführt wird. Dann zahle ich auch gerne ein paar Euro (oder Pfund) mehr für den Eintritt.

Das bekannte Bild
Das bekannte Bild
Stonehenge mit dem Audo Guide
Stonehenge mit dem Audio Guide

Besteigung des Mount Kinabalu (Borneo, Malaysia)

Mittwoch, 15. August 2012

Einer der beliebtesten Artikel auf meiner Reiseseite ist der über die Besteigung des Mount Kinabalu. Dieser Berg liegt auf der Insel Borneo, und zwar im zu Malaysia gehörenden Teil Sabah. Er ist mit 4095 m der höchste Berg von Südostasien und damit auch von Malaysia. Da er relativ leicht zu besteigen ist, ist die Tour auch recht beliebt.

Hier der Bericht

Da sich die Besteigung im Normalfall über 2 Tage erstreckt, ist eine Übernachtung unerlässlich. Auf ca. 3300 m Höhe gibt es das Laban Rata Guesthouse sowie mehrere Hütten unter derselben Verwaltung.

In der letzten Zeit wurde ich mehrfach gefragt, ob man die Übernachtung im Vorfeld buchen kann, idealerweise über das Internet. Ich hatte daraufhin diese Internetseite herausgesucht. Da werden die verfügbaren Unterkünfte kurz vorgestellt, und es gibt einen Reservierungs-Button.

Leider habe ich keine Rückmeldung erhalten. Daher schreibe ich nun diesen Beitrag und hoffe, dass das mal jemand ausprobiert und seine Erfahrung hier bekanntgibt. Vielen Dank und viel Erfolg am Berg!

Laban Rata Guesthouse
Das Laban Rata Guesthouse mit Blick zum Gipfel