Archiv für Januar 2014

Zwischen Kratern und Gletschern

Dienstag, 28. Januar 2014

Heute möchte ich ein bisschen Werbung in eigener Sache machen. Zunächst ist aber ein bisschen Erklärung nötig.

Im letzten Jahr feierte der Trekking-Reiseveranstalter Hauser Exkursionen sein 40-jähriges Jubiläum. Hierzu schrieb er einen ganz besonderen Wettbewerb aus, den “Reisedesigner-Wettbewerb”. Teilnehmer konnten hier ihre ganz persönliche Wunschreise zusammenstellen. Zu gewinnen gab es die Teilnahme an der eigenen Reise, die dann auch tatsächlich stattfinden würde.

Und, was soll ich noch weiter schreiben, der glückliche Gewinner … bin ich. Die Reise heißt “Zwischen Kratern und Gletschern”, Reisegebiet ist der Nordwesten der USA, und sie soll im August 2014 stattfinden.

Einen kleinen Haken hat das Ganze allerdings noch. Die Reise hat eine Mindestteilnehmerzahl, die erreicht werden muss, damit sie dann tatsächlich durchgeführt wird.

Daher wäre es natürlich sehr schön, wenn ein paar meiner Leser dabei wären. Zu buchen ist die Reise hier:

INFO UND BUCHUNG

In unregelmäßigen Abständen werde ich dann berichten, wie es mit der Reise weitergeht. Dann also bis zum nächsten Mal…

Wenn der Koffer zu spät kommt

Freitag, 17. Januar 2014

Ein neues Urteil zum Thema Reiserecht gibt es vom Amtsgericht Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 29 C 2518/12.

Demnach hatten die Kläger einen Flug über Mailand nach Bari gebucht. Aufgrund eines Streiks am Mailänder Flughafen verpassten sie den Anschlussflug und erreichten Bari mit einem Ersatzflug. Leider fehlten die Koffer. Diese trafen zwei bzw. fünf Tage später ein, weswegen verschiedene Kleidungsstücke als Ersatz angeschafft wurden. Hierfür verlangten die Kläger einen Betrag in Höhe von 852,56 Euro von der Fluggesellschaft.

In großen Teilen gab ihnen der Richter hier Recht. Eine Grundausstattung sei hier sicher angemessen. Ein Anspruch auf weitere Gegenstände wie Abendschuhe oder eine Strandtasche bestehe aber nicht. Das ist im allgemeinen Fall so auch sicher nachvollziehbar.

Aber: Wie sieht die Sache denn aus, wenn ich eine Trekkingreise gebucht habe, und Wanderschuhe und Schlafsack kommen nicht an? Dann brauche ich mit einer “Grundausstattung” ja gar nicht erst loszuziehen.

Oder wenn der Hotelaufenthalt über Weihnachten und/oder Silvester liegt, ist ja oft eine Festveranstaltung inbegriffen. Soll man da etwa in Badeschlappen erscheinen, weil die Abendgarderobe nicht zur Grundausstattung gehört?

Bleibt zu hoffen, dass der Richter dies im Einzelfall berücksichtigt oder – noch besser – die Fluggesellschaft ein Einsehen hat.