Die Sache mit der Passnummer

24. Juni 2015

Eigentlich dachte ich, es sei nur eine winzigkleine Formalität, als ich nach Buchung einer Reise gebeten wurde, die Passnummern meiner Familie online einzugeben. Bis ich zu meiner Tochter kam und ein O eintippen wollte. Dachte ich erst. Oder war es vielleicht eine Null? Keine Ahnung. Da keiner unserer Namen ein O enthält, fehlte mir der Vergleich. Also fragte ich am nächsten Tag eine Kollegin, die ein O im Namen hat. Sie sah auf ihren Personalausweis und stellte fest, dass es im Schrifttyp absolut keinen Unterschied zwischen O und Null gab. Was also tun?

Es wurde gleich mal gegoogelt. Und tatsächlich stellte ich fest, dass das Methode hat. Ein O lässt sich nicht von einer 0 unterscheiden. Aber ich fand auch gleich die Lösung. Denn bei Einführung des aktuell gültigen Nummernsystems im Jahr 2007 wurde festgelegt, dass ein O gar nicht vergeben wird. Also muss es eben eine Null sein. Alles klar, Problem gelöst!

Aber nicht nur das O wird nicht verwendet, sondern überhaupt sämtliche Vokale. Wie es heißt, um die Entstehung sinntragender Worte zu vermeiden. Aha. Und auch B, D, Q und S werden nicht benutzt, warum auch immer. Damit Sie nicht demnächst an irgendeiner Grenze dieser Welt stehen und wegen eines falschen Buchstabens nicht ins Land gelassen werden, finden Sie HIER die aktuell gültigen Regeln. Guten Flug!

Geld zurück bei Reisemängeln?

13. Mai 2015

Gerade ist HIER ein Artikel bei Spiegel Online erschienen, bei dem es um Reisepreis-Rückzahlungen aufgrund von Reisemängeln geht. Bislang kannte man die sog. Frankfurter Tabelle, die Mitte der achtziger Jahre vom Landgericht Frankfurt am Main erstellt wurde und den Gerichten einen Anhaltspunkt bei ihren Entscheidungen geben sollte.

Da ging es um Fragen wie: Wieviel Geld kann ich vom Reiseveranstalter zurückfordern, wenn der Pool verdreckt, das Zimmer zu klein ist oder das Essen nicht schmeckt, obwohl das im Reiseprospekt anders beschrieben war.

Mittlerweile gibt es dem Artikel zufolge auch andere Quellen, die unter Umständen genauer, aber auf jeden Fall aktueller sind:

Die Kemptener Tabelle von Prof. Ernst Führich listet in einheitlicher Form Urteile aus dem ganzen Bundesgebiet auf. Seine Internetseite ist aber auch sonst eine gute Quelle für Infos zum Thema Reiserecht.

Dann gibt es die ebenfalls frei zugängliche ADAC-Tabelle zur Preisminderung bei Reisemängeln, die ähnlich aufgebaut ist.

Schließlich zu erwähnen ist die Würzburger Tabelle zum Reiserecht bei Kreuzfahrten, bei der es also nur um Fälle im Zusammenhang mit Kreuzfahrten geht.

Insgesamt erhält man hier also einen guten Überblick über das Thema. Allerdings sollte man nie vergessen, dass jeder Fall ein Einzelfall ist und aus den erwähnten Tabellen kein Anspruch erwächst. Der nächste Richter könnte anders entscheiden!

Und im Vordergrund sollte immer stehen, die schönsten Wochen des Jahres genießen, statt sich immerfort auf die Suche nach Mängeln zu begeben, die man eventuell einklagen könnte. Denn dann bleibt die Erholung garantiert auf der Strecke!

Frohe Weihnachten!

24. Dezember 2014

Schon wieder geht ein Jahr dem Ende zu. Ich wünsche allen meine Lesern ein frohes Weihnachtsfest und einen guten Start ins neue Jahr 2015!

Radio-Interview “Mein Abenteuer” mit Reiner Meutsch

14. November 2014

Hier ein weiterer Hinweis in eigener Sache.

Wer am Sonntag, 16.11.2014 von 10 bis 12 Uhr Zeit und Lust hat, kann ja mal beim Radiosender RPR1 (Rheinland-Pfälzischer Rundfunk) reinhören. Da werde ich über meine Reisen interviewt. Neben den Interview-Beiträgen gibt es auch Musik und Nachrichten. Man darf auf jeden Fall gespannt sein.

Der Moderator Reiner Meutsch ist ein alter Hase in Sachen Reisen. Nicht nur dass er Mitbegründer des Veranstalters “Berge & Meer” ist. Nein, er hat auch die nach ihm benannte “Reiner Meutsch Stiftung Fly & Help” ins Leben gerufen. Hierfür ist er zwecks Spendensammeln auf dem gesamten Globus unterwegs. Hauptziel ist die Förderung von Bildung, vor allem in Entwicklungsländern.

Auch die Sendung “Mein Abenteuer” bei RPR1 ist sein Kind. Seit 20 Jahren lädt er Reisende zum Interview ein, um mit ihnen über ihre Abenteuer auf der ganzen Welt zu sprechen. Und diesmal also mich!

Der Sender kann über das Internet empfangen werden, und zwar hier:

http://www.rpr1.de/views/programm/musik/webradio.html

Einfach auf RPR1.WEBRADIO klicken und Ton anmachen. Viel Spaß!

Zwischen Kratern und Gletschern

8. November 2014

Ich wurde bereits ein paarmal gefragt, was denn nun aus meiner Reise in den Nordwesten der USA geworden ist. Zur Erinnerung siehe HIER. Ich hatte an einem Wettbewerb des Trekking Veranstalters Hauser Exkursionen teilgenommen. Hier musste eine Reise konzipiert werden, bei der ich mir den Nordwesten der USA vorgenommen hatte. Und wie es das Glück so will, hatte mein Vorschlag gewonnen und ich damit einen Platz auf meiner eigenen Reise.

Leider fanden sich aber nicht genügend Teilnehmer zusammen, die diese Reise tatsächlich mitmachen wollten, und so musste sie leider ausfallen. Als Trost darf ich nun eine Reise aus dem gesamten Programm des Veranstalters mitmachen, und zwar zum halben Preis. Dies also der aktuelle Stand. Wenn es so weit ist, werde ich an dieser Stelle sicher noch genauer berichten.

Flug verpasst nach Zugverspätung

8. Oktober 2014

Gerade haben die Lokführer der Deutschen Bahn gestreikt, bis sich die Lage wieder normalisiert, können ein paar Stunden vergehen. Dies ist natürlich auch ein Reisethema, da in vielen pauschalen Reisebuchungen mittlerweile die Bahnanreise enthalten ist. Es stellt sich nur die Frage: Wer haftet, wenn aufgrund einer Zugverspätung der Flug verpasst wird?

Dabei ist die Lage eindeutig. Seit dem Jahr 1938 gibt es einen Haftungsausschluss für Verspätungsschäden im nationalen Personenverkehr. Dieser wurde zwischenzeitlich durch Urteile bestätigt, z.B. vom Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-1 S 131/03). Hier ging es nicht einmal um einen Streik, sondern um die Umleitung des Zuges aufgrund eines Personenschadens und resultierender zweistündiger Verspätung.

Ein Streik wird darüber hinaus als höhere Gewalt gewertet, woraus sich schon allein ergibt, dass ein Schadensersatz ausgeschlossen ist. Dies hatte ich HIER bereits ausgeführt.

So bleibt einem nur übrig, entweder genügend Puffer einzuplanen oder ein alternatives Verkehrsmittel auszusuchen. Am besten beides, denn während eines Bahnstreiks sind erfahrungsgemäß die Autobahnen immer deutlich voller als sonst.

Und wenn der Fall trotz aller Sorgfalt einmal eintreten sollte: Einfach das beste daraus machen, die Fluggesellschaft wird sicher bei der Beschaffung eines Ersatzfluges behilflich sein. Und die verbleibenden Urlaubstage genießen!